Autounfall - was tun wenn es kracht

Einen Autounfall wünscht sich niemand. Wenn Sie doch einmal mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt werden, ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Die oberste Devise lautet: Ruhe bewahren. Was Sie außerdem nach einem Crash beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

1. Ganz wichtig: die Unfallstelle absichern

Sofern Sie nicht verletzt sind und das Auto verlassen können, sollten Sie unbedingt für Sicherheit sorgen und andere Verkehrsteilnehmer vor der Unfallstelle warnen. Deshalb gilt: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Ziehen Sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs Ihre Warnweste an. Stellen Sie danach das Warndreieck in ca. 100 Meter Entfernung von der Unfallstelle auf. 

2. Gibt es Verletzte?

Schlimmer als jeder Blechschaden sind Verletzte. Prüfen Sie unbedingt, ob Mitfahrer oder andere Unfallbeteiligte verletzt sind und Hilfe benötigen. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn es erforderlich ist. Denken Sie daran: Sie können nichts falsch machen. Falsch wäre es nur, nicht zu helfen. Rufen Sie den Notruf 110 oder 112, um Rettungskräfte zu holen, wenn es ernsthaft Verletzte gibt. 

3. Muss ich die Polizei rufen?

Gibt es Verletzte vor Ort, sollten Sie immer auch die Polizei hinzuziehen. Das Gleiche gilt, wenn die am Unfall beteiligten Fahrzeuge schwer beschädigt sind oder wenn Sie feststellen, dass Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Ansonsten sind Sie nicht verpflichtet, die Polizei zu holen. Allerdings ist es für die korrekte Aufnahme des Unfalls sinnvoll, die Ordnungshüter zu alarmieren, auch wenn es keine Verletzten oder einen Totalschaden gibt. 

Wichtig: Wenn Sie ein parkendes Auto beim Unfall beschädigen, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten hinter die Windschutzscheibe zu klemmen. Sie müssen entweder warten, bis der Besitzer kommt oder Sie rufen die Polizei. Wenn Sie beides nicht tun, begehen Sie eine Straftat, die mit Geldbußen, Fahrverbot oder Führerscheinentzug geahndet werden kann. Außerdem kann es sein, dass Ihre Versicherung ohne Polizei oder direkten Kontakt zum anderen Autobesitzer keine Schäden übernimmt. 

4. Versicherungen benachrichtigen

Nach einem Unfall haben nicht immer alle einen klaren Durchblick. Wichtig ist, dass Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich darüber informieren, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Ihre Versicherung wird sich dann um alle weiteren Schritte kümmern. Wichtig ist hier: Sie sollten vor Ort keine Aussage über Ihre Schuld oder Unschuld treffen, sondern erst einen unabhängigen Gutachter den Unfall objektiv einstufen lassen. Haben Sie den Unfall nicht verursacht, sollten Sie die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren. Seine Versicherung wird Ihnen dann die weiteren Schritte mitteilen. Zur Sicherheit können Sie auch Ihre Versicherung über den Autounfall informieren.

5. Fotos machen

Vor allem dann, wenn keine Polizei involviert wird, sollten Sie Fotos machen. Gehen Sie wie folgt vor: Machen Sie zunächst Fotos aller Beschädigungen an den Fahrzeugen. Fotografieren Sie mögliche Unfallspuren auf der Straße, zum Beispiel Bremsspuren. Nehmen Sie den Unfallort als Ganzes auf. Wenn möglich, sollten Sie auch die Dokumente des Unfallgegners mit einem Foto festhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unfallwagen nicht sein Auto war, er also nicht der Fahrzeughalter ist. Zum Fotografieren reicht das eigene Smartphone. Sie können natürlich auch ein Video drehen, wenn es Ihnen zu aufwändig ist, einzelne Fotos zu knipsen. 

6. Unfallstelle von Scherben oder Blechteilen befreien

Ja, Sie haben richtig gelesen. Sie sind dafür verantwortlich, die Unfallstelle frei zu räumen, sobald alles Wichtige rund um den Unfall geklärt und aufgenommen wurde. Sollten Sie Ihren PKW nicht wegschieben können, muss die Feuerwehr eingreifen und helfen. Kommen Sie Ihrer Pflicht, die Unfallstelle von Scherben oder Blechteilen zu befreien, nicht nach, kann die Polizei ein Bußgeld verhängen. Das gilt übrigens auch für das Unfallauto, das am Straßenrand abgestellt wird, sofern es nicht mehr fahren kann. Sie müssen sich in diesem Fall um ein Abschlepp- oder Verschrottungsunternehmen kümmern. 

Wichtig: Sind Sie nicht der Unfallverursacher, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Abschleppen übernehmen. Sie zahlt allerdings nur für den Transport in die nächstgelegene Werkstatt. Nur in Ausnahmefällen können Sie den Transport in Ihre gewünschte Werkstatt verlangen. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel eine aktuelle Garantie auf das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt sein. 

7. Rechtsberatung nutzen 

Wer viel Auto fährt, kann bei einem Unfall von einer Rechtsschutzversicherung profitieren. Sie kümmert sich um mögliche Schadensersatzansprüche oder kann Kosten für ärztliche Behandlungen beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung geltend machen. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Konsequenzen, die ein Unfall nach sich ziehen kann, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung immer empfehlenswert.