Es gibt keine einheitliche Regel, wann Sie Winter- oder Sommerreifen aufziehen müssen. Wichtig ist, dass Sie wechseln, denn es geht um Ihre Sicherheit. Denn wer zum Beispiel im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert längere Bremswege und unzureichenden Grip bei Schnee und Eis. Wonach Sie sich beim Reifenwechsel richten können.
Warum der Wechsel zu Reifen für die jeweilige Saison wichtig ist
Autoreifen haben eine wichtige Aufgabe. Sie sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug beim Beschleunigen, Kurvenfahren oder beim Bremsen ausreichend Grip bzw. Traktion hat. Zu diesem Zweck werden Reifen speziell auf unterschiedliche Witterungsverhältnisse ausgerichtet.
Damit Sommerreifen auf aufgewärmten Straßen besser haften, verfügen diese in der Regel über eine deutlich weichere Gummimischung. Zugleich ist das Profil so geschaffen, dass Regenwasser schnell abgeführt wird. Winterreifen hingegen haben eine härterer Gummimischung und ein deutlich tieferes Profil, das sich regelrecht in den Schnee „fressen“ kann.
Würden Sie nun mit Sommerreifen im Winter fahren, bestünde bei Schnee und Eis die Gefahr, dass die Lauffläche nicht genügend auf der Straße haftet. Dadurch würden sich Bremswege gefährlich verlängern und Sie könnten nur schwer auf Schnee oder in Schneematsch beschleunigen.
Sind Sie im Sommer hingegen mit Winterreifen unterwegs, würde die härtere Mischung auf trockener Straße ebenfalls zu geringerer Haftung führen.
Deshalb ist es wichtig, zur jeweiligen Saison auf Winter- bzw. Sommerreifen umzusteigen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt?
Winterreifenpflicht gibt keinen Zeitpunkt vor
Die Straßenverkehrsordnung gibt zwar seit 2017 vor, dass wintertaugliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol versehen sein muss und die bisherige M+S-Kennzeichnung bei Neureifen nicht mehr ausreicht. Eine Vorgabe, wann Autofahrer jedoch genau Winterreifen aufziehen müssen, findet sich in der StVO nicht. Die Winterreifenpflicht ist nämlich „situativ“, das bedeutet, dass die Bereifung den Witterungsverhältnissen auf winterlichen Straßen entsprechen muss. Dementsprechend sind Sommerreifen bei Schnee und Eis nicht erlaubt.
Die Temperaturmethode – Sieben-Grad-Regel
Eine gängige Faustregel für den besten Zeitpunkt zum Reifenwechsel ist die „Sieben-Grad-Regel“. Liegt die Außentemperatur über einen längeren Zeitraum unter sieben Grad Celsius, ist es demnach Zeit, auf Winterreifen umzustellen. Entsprechend wechseln Sie wieder auf Sommerreifen, wenn die Temperaturen die Sieben-Grad-Marke für längere Zeit überschreiten.
Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass die „Sieben-Methode“ sich auch auf Nachtzeiten bezieht. So kann es sein, dass die Temperaturen tagsüber zum Beispiel im Frühjahr immer über sieben Grad Celsius liegen, nachts aber weit darunter fallen.
Von Ostern bis Oktober
Die wohl beliebteste Regel zur Umstellung von Sommer- auf Winterbereifung ist die „O-bis-O-Regel“. Diese besagt, dass Sie Ihre Winterreifen um Ostern einlagern und Sommerreifen montieren. Im Oktober wiederum ist dann der Wechsel zu Winterreifen angesagt.
Wichtig: Beide möglichen Faustregeln für den besten Zeitpunkt, um von Winter- auf Sommerreifen und umgekehrt zu wechseln, gehen von einer linearen Wetterentwicklung aus. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass der Winter durchaus mild sein kann, im Frühjahr aber bis weit in den April hinein noch frostige Temperaturen herrschen können. Nutzen Sie die beiden Regeln deshalb mit Bedacht und beobachten Sie das Wetter. Darüber hinaus hängt es immer von Ihrem Wohnort ab, wann der beste Zeitpunkt für den Reifenwechsel gekommen ist. In den Bergen werden Sie zum Beispiel früher auf Winterreifen umstellen müssen als im Flachland, da die Winter im Gebirge erfahrungsgemäß früher beginnen und strenger sind.
Es kann nicht schaden, wenn Sie die Winterreifen bei einem frühen Kälteeinbruch schon Ende September montieren. Dies gilt auch dann, wenn Sie in einer Region leben, in welcher der Winter eher länger dauert und auch plötzlich einsetzen kann. Grundsätzlich machen Sie nichts falsch, wenn Sie zu früh Winterreifen aufziehen. Sollten Sie jedoch mit Sommerreifen bei Eis und Schnee unterwegs sein, begehen Sie laut StVO eine Straftat, die mit einem Bußgeld und Punkten geahndet werden kann.
Wenn Sie Ihre Winter- oder Sommerreifen bei einer Werkstatt oder einem Reifenhändler einlagern, profitieren Sie übrigens meist von einem Erinnerungsservice. Sie werden automatisch rechtzeitig über einen anstehenden Wechsel von Sommer- auf Winterreifen oder umgekehrt informiert.